Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21572
VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220 (https://dejure.org/2010,21572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2010 - 1 B 06.220 (https://dejure.org/2010,21572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2010 - 1 B 06.220 (https://dejure.org/2010,21572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entgegenstehen von Belangen bei (teil-)privilegierten Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220
    Auch wenn es die auf dem Baugesetzbuch beruhende Vorschrift des § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB damals noch nicht gab, durfte der Kläger als ein im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138 = BayVBl 1973, 618) "vernünftiger" Gewerbetreibender bzw., wenn die Bootsvermietung damals noch ein "mitgezogener" Teil der Fischerei gewesen sein sollte, Berufsfischer die Steganlage von Anfang an nur in einer den Außenbereich schonenden Weise nutzen.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220
    Auch die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgeführten Belange können im Einzelfall einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen und damit zu dessen Unzulässigkeit führen (vgl. BVerwG vom 20.01.1984 BVerwGE 68, 311 = NVwZ 1984, 367 = BayVBl 1984, 471 [u. a. zu Darstellungen eines Flächennutzungsplans]).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92

    Wann ist die Erweiterung eines gewerblichen Betriebes im Außenbereich angemessen?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220
    Scheitert die beabsichtigte Betriebserweiterung aber jedenfalls daran, dass dem Bootslagerplatz die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegenstehen, dann kann offen bleiben, ob dem Vorhaben auch schon eine Beeinträchtigung dieses Belangs entgegenzuhalten wäre, weil es nach den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 16.12.1993 NVwZ-RR 1994, 371 = BRS 55 Nr. 78; vom 28.2.1992 NVwZ-RR 1993, 176 = BRS 54 Nr. 71) zusammen mit Betriebserweiterungen aufgrund des Vergleich vom 1. Oktober 2002 und / oder durch die Baugenehmigung vom 18. Oktober 2002 bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB als Einheit zu behandeln und bei einer Gesamtbetrachtung die Angemessenheit der Erweiterung zu verneinen wäre.
  • BVerwG, 28.09.1992 - 4 B 175.92

    Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220
    Scheitert die beabsichtigte Betriebserweiterung aber jedenfalls daran, dass dem Bootslagerplatz die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegenstehen, dann kann offen bleiben, ob dem Vorhaben auch schon eine Beeinträchtigung dieses Belangs entgegenzuhalten wäre, weil es nach den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 16.12.1993 NVwZ-RR 1994, 371 = BRS 55 Nr. 78; vom 28.2.1992 NVwZ-RR 1993, 176 = BRS 54 Nr. 71) zusammen mit Betriebserweiterungen aufgrund des Vergleich vom 1. Oktober 2002 und / oder durch die Baugenehmigung vom 18. Oktober 2002 bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB als Einheit zu behandeln und bei einer Gesamtbetrachtung die Angemessenheit der Erweiterung zu verneinen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Der Bootslagerplatz liegt auch nach dem vom Senat bei der Einnahme des Augenscheins gewonnenen Eindruck nicht im Außenbereich (vgl. zur Genehmigungsfähigkeit eines Bootslagerplatzes im Außenbereich BVerwG, Urt. v. 17.02.2011 - 4 C 9.10 - BayVGH, Urt. v. Urt. v. 02.03.2010 - 1 B 06.220 -, UPR 2010, 457), sondern im Innenbereich, sodass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt.
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 1 CS 10.1110

    Antrag einer Gemeinde auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für die

    - ausgeführt, dass es keine Anhaltspunkte für eine so gravierende Beeinträchtigung dieses Belangs gebe, dass er dem Vorhaben entgegensteht (vgl. BayVGH vom 2.3.2010 Az.1 B 06.220 ), und.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht